
Geflügelpest im Landkreis: Aufstallpflicht und kein Eierverkauf
Liebe Hofbesucher.innen, viele von Euch und Ihnen erfreuen sich täglich daran, unsere Hühner beim Blick durch die Hofladenfenster, auf dem Parkplatz oder von unserer Terrasse aus zu beobachten. Es wird leidenschaftlich gescharrt und gepickt, gegackert und sandgebadet.
Leider werden diese schönen Beobachtungen vorerst nicht möglich sein, da gestern Geflügelpest-Verdachtsfälle in unmittelbarer Umgebung gemeldet wurde. Sicherheitshalber sind die Tiere heute schon im Stall verblieben. Mit der offiziellen Bekanntgabe der Aufstallpflicht rechnen wir jedoch in den nächsten Stunden.
Wir wünschen dem betroffenen Betrieb alles erdenklich Gute und drücken unseren Tieren die Daumen, dass die Aufstallzeit nicht allzu lang andauern wird.
Update 5. Februar: Die Aufstallpflicht ist nun angeordnet worden. Zudem ist es uns vorerst untersagt, unsere eigenen Eier sowie Eier aus dem Zukauf zu vermarkten. Als Betrieb, der innerhalb der Überwachungszone sowohl Geflügel hält, als auch Geflügelprodukte vermarktet, ist es uns per Allgemeinverfügung nicht erlaubt, Tiere und tierische Erzeugnisse in oder aus den Bestand zu bringen.
